KI Cyberangriffe: Was praktisch gegen Phishing hilft
Dass KI Cyberangriffe verändert, ist seit dem 12. Mai 2026 amtlich. Das Bundeskriminalamt hat an diesem Tag sein Bundeslagebild Cybercrime 2025 vorgestellt und einen Punkt in den Untertitel gehoben, der in den Jahren davor eine Randnotiz war: Künstliche Intelligenz verschärft die Bedrohungslage. Erfasst wurden 333.922 Fälle von Cyberkriminalität in Deutschland, davon 126.034 Inlandstaten und 207.888 Taten mit Auslandsbezug. Für Unternehmen, die unter das NIS2-Umsetzungsgesetz fallen, also unter die deutsche Umsetzung der europäischen NIS2-Richtlinie, hängt daran eine praktische Frage: Welche der gesetzlichen Pflichten greifen, wenn KI Cyberangriffe sprachlich und organisatorisch besser vorbereitet als früher? Aufschieben lässt sich die Antwort nicht, das NIS2-Umsetzungsgesetz gilt seit dem 6. Dezember 2025 ohne allgemeine Übergangsfrist.
Was die Zahlen für 2025 zeigen
Zwei Angriffsformen fallen im Bundeslagebild besonders auf:
- Ransomware, also die Verschlüsselung von Unternehmensdaten mit anschließender Lösegeldforderung: 1.041 angezeigte Fälle, ein Zuwachs von 10 Prozent
- DDoS, also die gezielte Überlastung von Servern und Onlinediensten: 36.706 Fälle, ein Zuwachs von 25 Prozent
Aussagekräftiger als die Gesamtzahl ist, wen diese Angriffe treffen. Bei Ransomware waren 96 Prozent der Betroffenen Unternehmen und Behörden, rund 90 Prozent davon kleine und mittlere Unternehmen. Den Schaden durch Datendiebstahl, Spionage und Sabotage bezifferte der Bitkom in seiner Untersuchung Wirtschaftsschutz vom September 2025 auf 289,2 Milliarden Euro innerhalb von zwölf Monaten, betroffen waren 87 Prozent der befragten Unternehmen.
Das BSI hat seinen Lagebericht 2025 unter eine andere Perspektive gestellt: nicht mehr die Frage, wer angreift, sondern wie groß die eigene Angriffsfläche ist. Hier sind zwei wichtige Zahlen aus dem Bericht: Im Durchschnitt wurden 119 neue Schwachstellen pro Tag bekannt, ein Anstieg um 24 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Und kleine und mittlere Unternehmen erfüllen im Schnitt rund 56 Prozent der Basisanforderungen an IT-Sicherheit. Der Abstand zwischen dem, was angreifbar ist, und dem, was abgesichert ist, wächst also von beiden Seiten. In diese Lücke hinein macht KI Cyberangriffe billiger.
Wie KI Cyberangriffe verändert
Wie stark KI Cyberangriffe beschleunigt, beziffert das BKA nicht. Die Pressemitteilung zum Lagebild formuliert es knapp: Cyberkriminelle nutzen KI, um Angriffe schneller, gezielter und professioneller durchzuführen. Eine Fallzahl nennt die Behörde nicht, die Aussage bleibt qualitativ. Konkreter wird das BSI an der Stelle, an der Unternehmen es zuerst merken, bei Phishing-Mails. Die Nachrichten wirken authentischer, besonders dann, wenn Kriminelle sie mithilfe von Künstlicher Intelligenz erzeugen.
Praktisch heißt das, die klassischen Erkennungsmerkmale einer Phishing-Mail, also Rechtschreibfehler, holprige Anrede und offensichtlich falsche Absender, verlieren an Aussagekraft. Schulungen, die auf diesen Merkmalen aufbauen, greifen zu kurz, wenn KI Cyberangriffe vorbereitet. Was trägt, sind Prüfschritte am Prozess, der Rückruf über eine bekannte Nummer bei Zahlungs- und Datenanfragen, das Vier-Augen-Prinzip bei Änderungen an Bankverbindungen und ein Meldeweg, den Mitarbeiter auch bei einem Fehlalarm ohne Scheu nutzen.
Was NIS2 an dieser Stelle verlangt
Eine Einordnung vorweg, weil sie oft für Verwirrung sorgt: NIS2 steht in Deutschland nicht in einem eigenen Gesetz. Das NIS2-Umsetzungsgesetz hat das BSI-Gesetz neu gefasst. Aus diesem Grund stehen die NIS2-Pflichten dort und das BSI ist die Behörde, mit der Sie in diesem Fall zu tun haben.
§ 30 Absatz 2 BSIG nennt zehn Mindestbereiche, die die Risikomanagementmaßnahmen abdecken müssen. Für die Arbeitsplanung haben wir diese zu vier Blöcken gebündelt, die Bereiche selbst sind die des Gesetzes:
- Risiko-Management und Sicherheitskonzepte, einschließlich der Bewertung, ob die Maßnahmen wirken
- Bewältigung von Sicherheitsvorfällen, von der Erkennung bis zur Dokumentation
- Aufrechterhaltung des Betriebs mit Backup-Management, Wiederherstellung und Krisenmanagement
- Sicherheit der Lieferkette und der eigenen Beschaffung, einschließlich Schwachstellenmanagement
Zwei der zehn Bereiche aus § 30 Absatz 2 BSIG stehen nicht in diesen vier Blöcken: grundlegende Schulungen und Sensibilisierung für alle Beschäftigten sowie Multi-Faktor-Authentifizierung. Weil KI Cyberangriffe sprachlich glättet, sind es gegen Phishing die beiden wirksamsten Punkte der ganzen Liste: die Schulung greift vor dem Klick, die Multi-Faktor-Authentifizierung danach.
Dazu kommen die Meldepflichten nach § 32 BSIG. Der Ablauf ist dreistufig: Erstmeldung innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnis des Vorfalls, Meldung mit einer ersten Bewertung innerhalb von 72 Stunden nach Kenntnis, Abschlussmeldung innerhalb eines Monats nach der 72-Stunden-Meldung. Dauert ein Vorfall zu diesem Zeitpunkt noch an, tritt an die Stelle der Abschlussmeldung zunächst eine Fortschrittsmeldung.
Die Geschäftsleitung nimmt § 38 BSIG enger in die Pflicht, als viele Zusammenfassungen es wiedergeben. Sie setzt die Risikomanagementmaßnahmen um und überwacht ihre Umsetzung. Absatz 3 verpflichtet die Geschäftsleitung zusätzlich, selbst regelmäßig an Schulungen teilzunehmen. Einen gesetzlichen Turnus dafür gibt es nicht, aus unserer Projekterfahrung ist eine Wiederholung mindestens alle drei Jahre sinnvoll.
Fünf Maßnahmen für Ihre NIS2-Umsetzung
Wer die Anforderungen in konkrete Arbeit übersetzen will, findet hier einen Einstieg:
- Awareness-Training auf den Stand bringen, den KI Cyberangriffe nötig machen, mit Phishing-Simulationen statt Merkmal-Checklisten.
- Meldeprozess vorbereiten, mit einer Vorlage für die 24-Stunden-Meldung und benannten Vertretungen für Urlaub und Krankheit.
- Risikoanalyse um Szenarien ergänzen, in denen KI Cyberangriffe vorbereitet, insbesondere Social Engineering gegen Buchhaltung, Einkauf und Assistenzfunktionen.
- Regeln für den eigenen KI-Einsatz dokumentieren: Welche Werkzeuge sind zugelassen? Welche Daten dürfen hineingegeben werden? Wer gibt das frei?
- Wirksamkeit messbar machen, zum Beispiel über die Zeit bis zum Schließen bekannter Sicherheitslücken und die Meldequote in Phishing-Simulationen.
Punkt vier ist derjenige, der in vielen Unternehmen noch offen ist. Welche Daten in ein KI-Werkzeug dürfen, ist neben einer Sicherheitsfrage auch eine Datenschutzfrage. Wie sich beides zusammen regeln lässt, können Sie in unserem Beitrag KI im Unternehmen und Datenschutz nachlesen.
NIS2-Registrierung, Nachweise und Prüfungen
Betroffene Einrichtungen mussten sich bis zum 6. März 2026 über das Portal des BSI registrieren. Bis Ende Juli 2026 hat das BSI Nachmeldungen geduldet, eine gesetzliche Nachfrist war dies jedoch nicht. Wer heute noch nicht registriert ist, sollte das kurzfristig nachholen und die Verzögerung dokumentieren. Was in dieser Lage sinnvollerweise zuerst passieren sollte, steht in unserem Beitrag dazu, warum viele Unternehmen noch zögern.
Wie viele Unternehmen betroffen sind, steht noch nicht endgültig fest. Das BSI geht von rund 29.500 Unternehmen und Institutionen aus, das Bundesinnenministerium lässt diese Zahl derzeit vom Statistischen Bundesamt überprüfen. Der Fachpresse zufolge waren zum 31. Juli 2026 18.845 Einrichtungen registriert, davon 6.490 besonders wichtige und 12.355 wichtige. Zwischen der Erwartung und dem Registrierungsstand liegt also eine erhebliche Lücke.
Beim Nachweis lohnt eine Unterscheidung, die häufig untergeht. Einen festen Zyklus gibt es nur für Betreiber kritischer Anlagen. Sie müssen dem BSI nach § 39 BSIG alle drei Jahre nachweisen, dass sie die Risikomanagementmaßnahmen aus § 30 und die besonderen Anforderungen an kritische Anlagen aus § 31 erfüllen, und zwar durch Sicherheitsaudits, Prüfungen oder Zertifizierungen. Aufgedeckte Mängel gehen mit, das BSI kann einen Plan zur Behebung verlangen.
Für alle übrigen Einrichtungen gilt kein Turnus. Das BSI kann Nachweise im Rahmen der Aufsicht anfordern, und angefordert wird dann der Stand, der zu diesem Zeitpunkt dokumentiert ist. Nachträglich lässt sich das nicht herstellen. Mit ersten systematischen Prüfungen durch das BSI wird ab 2027 gerechnet.
Zur Einordnung der Sanktionen, weil dazu viel Halbes im Umlauf ist: § 65 BSIG staffelt die Bußgeldrahmen nach Verstoß. Der obere Rahmen liegt bei 10 Millionen Euro für besonders wichtige und bei 7 Millionen Euro für wichtige Einrichtungen. Die häufig zitierte Umsatzvariante von 2 bzw. 1,4 Prozent greift nach den Absätzen 6 und 7 nur bei einem weltweiten Gesamtumsatz über 500 Millionen Euro und nur für bestimmte Verstöße. Ein „je nachdem, welcher Betrag höher ist“ kennt das BSIG, anders als die Richtlinie, nicht.
Für den Mittelstand entscheidet sich in der Praxis deshalb wenig an der Höhe des Rahmens. Es entscheidet sich daran, ob Sie im Fall einer Anfrage belegen können, was Sie getan haben. Wer seine Risikobewertungen, Maßnahmenentscheidungen, Reviews und Schulungsnachweise festhält, beantwortet eine Aufsichtsanfrage in Tagen. Wer die Nachweise erst zusammensuchen muss, ist Wochen damit beschäftigt und hat für die Zwischenzeit keine belastbare Aussage. Das ist der Aufwand, der sich durch Dokumentation vermeiden lässt, und es ist der Punkt, an dem eine gute Umsetzung sonst schwer belegbar bleibt.
Wie die SAVISCON bei der NIS2-Umsetzung unterstützt
Wenn KI Cyberangriffe beschleunigt, verkürzt sich die Zeit, die für eine Reaktion bleibt. Ein Informationssicherheits-Managementsystem, das über Excel-Tabellen und SharePoint-Ordner verteilt liegt, erfüllt die Dokumentations- und Reviewpflichten aus NIS2 nur mit hohem manuellem Aufwand. Das GRC-COCKPIT bündelt Risikobewertung, Maßnahmenverfolgung, Policies und Reporting in einer Oberfläche, sodass Freigaben und Fortschritte nachvollziehbar bleiben. Wer erst wissen will, wo er steht, findet im NIS2-Assessment der SAVISCON eine Erhebung zum Festpreis, aus der die nächsten Schritte hervorgehen.
Wenn Sie einen strukturierten Einstieg suchen: Der NIS2 Kickstart ist ein vorkonfiguriertes Datenpaket für das GRC-COCKPIT mit 33 bewerteten Risiken und 30 SOLL-Maßnahmen zur Risikominimierung. Sie starten hier Ihre NIS2-Umsetzung nicht bei null.
Dieser Beitrag wurde teilweise mit Unterstützung von KI erstellt und redaktionell überarbeitet.

















