KI Cyberangriffe: Was praktisch gegen Phishing hilft

Dass KI Cyberangriffe verändert, ist seit dem 12. Mai 2026 amtlich. Das Bundeskriminalamt hat an diesem Tag sein Bundeslagebild Cybercrime 2025 vorgestellt und einen Punkt in den Untertitel gehoben, der in den Jahren davor eine Randnotiz war: Künstliche Intelligenz verschärft die Bedrohungslage. Erfasst wurden 333.922 Fälle von Cyberkriminalität in Deutschland, davon 126.034 Inlandstaten und 207.888 Taten mit Auslandsbezug. Für Unternehmen, die unter das NIS2-Umsetzungsgesetz fallen, also unter die deutsche Umsetzung der europäischen NIS2-Richtlinie, hängt daran eine praktische Frage: Welche der gesetzlichen Pflichten greifen, wenn KI Cyberangriffe sprachlich und organisatorisch besser vorbereitet als früher? Aufschieben lässt sich die Antwort nicht, das NIS2-Umsetzungsgesetz gilt seit dem 6. Dezember 2025 ohne allgemeine Übergangsfrist.

Was die Zahlen für 2025 zeigen

Zwei Angriffsformen fallen im Bundeslagebild besonders auf:

  • Ransomware, also die Verschlüsselung von Unternehmensdaten mit anschließender Lösegeldforderung: 1.041 angezeigte Fälle, ein Zuwachs von 10 Prozent
  • DDoS, also die gezielte Überlastung von Servern und Onlinediensten: 36.706 Fälle, ein Zuwachs von 25 Prozent

Aussagekräftiger als die Gesamtzahl ist, wen diese Angriffe treffen. Bei Ransomware waren 96 Prozent der Betroffenen Unternehmen und Behörden, rund 90 Prozent davon kleine und mittlere Unternehmen. Den Schaden durch Datendiebstahl, Spionage und Sabotage bezifferte der Bitkom in seiner Untersuchung Wirtschaftsschutz vom September 2025 auf 289,2 Milliarden Euro innerhalb von zwölf Monaten, betroffen waren 87 Prozent der befragten Unternehmen.

Das BSI hat seinen Lagebericht 2025 unter eine andere Perspektive gestellt: nicht mehr die Frage, wer angreift, sondern wie groß die eigene Angriffsfläche ist. Hier sind zwei wichtige Zahlen aus dem Bericht: Im Durchschnitt wurden 119 neue Schwachstellen pro Tag bekannt, ein Anstieg um 24 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Und kleine und mittlere Unternehmen erfüllen im Schnitt rund 56 Prozent der Basisanforderungen an IT-Sicherheit. Der Abstand zwischen dem, was angreifbar ist, und dem, was abgesichert ist, wächst also von beiden Seiten. In diese Lücke hinein macht KI Cyberangriffe billiger.

Wie KI Cyberangriffe verändert

Wie stark KI Cyberangriffe beschleunigt, beziffert das BKA nicht. Die Pressemitteilung zum Lagebild formuliert es knapp: Cyberkriminelle nutzen KI, um Angriffe schneller, gezielter und professioneller durchzuführen. Eine Fallzahl nennt die Behörde nicht, die Aussage bleibt qualitativ. Konkreter wird das BSI an der Stelle, an der Unternehmen es zuerst merken, bei Phishing-Mails. Die Nachrichten wirken authentischer, besonders dann, wenn Kriminelle sie mithilfe von Künstlicher Intelligenz erzeugen.

Praktisch heißt das, die klassischen Erkennungsmerkmale einer Phishing-Mail, also Rechtschreibfehler, holprige Anrede und offensichtlich falsche Absender, verlieren an Aussagekraft. Schulungen, die auf diesen Merkmalen aufbauen, greifen zu kurz, wenn KI Cyberangriffe vorbereitet. Was trägt, sind Prüfschritte am Prozess, der Rückruf über eine bekannte Nummer bei Zahlungs- und Datenanfragen, das Vier-Augen-Prinzip bei Änderungen an Bankverbindungen und ein Meldeweg, den Mitarbeiter auch bei einem Fehlalarm ohne Scheu nutzen.

Was NIS2 an dieser Stelle verlangt

Eine Einordnung vorweg, weil sie oft für Verwirrung sorgt: NIS2 steht in Deutschland nicht in einem eigenen Gesetz. Das NIS2-Umsetzungsgesetz hat das BSI-Gesetz neu gefasst. Aus diesem Grund stehen die NIS2-Pflichten dort und das BSI ist die Behörde, mit der Sie in diesem Fall zu tun haben.

§ 30 Absatz 2 BSIG nennt zehn Mindestbereiche, die die Risikomanagementmaßnahmen abdecken müssen. Für die Arbeitsplanung haben wir diese zu vier Blöcken gebündelt, die Bereiche selbst sind die des Gesetzes:

  • Risiko-Management und Sicherheitskonzepte, einschließlich der Bewertung, ob die Maßnahmen wirken
  • Bewältigung von Sicherheitsvorfällen, von der Erkennung bis zur Dokumentation
  • Aufrechterhaltung des Betriebs mit Backup-Management, Wiederherstellung und Krisenmanagement
  • Sicherheit der Lieferkette und der eigenen Beschaffung, einschließlich Schwachstellenmanagement

Zwei der zehn Bereiche aus § 30 Absatz 2 BSIG stehen nicht in diesen vier Blöcken: grundlegende Schulungen und Sensibilisierung für alle Beschäftigten sowie Multi-Faktor-Authentifizierung. Weil KI Cyberangriffe sprachlich glättet, sind es gegen Phishing die beiden wirksamsten Punkte der ganzen Liste: die Schulung greift vor dem Klick, die Multi-Faktor-Authentifizierung danach.

Dazu kommen die Meldepflichten nach § 32 BSIG. Der Ablauf ist dreistufig: Erstmeldung innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnis des Vorfalls, Meldung mit einer ersten Bewertung innerhalb von 72 Stunden nach Kenntnis, Abschlussmeldung innerhalb eines Monats nach der 72-Stunden-Meldung. Dauert ein Vorfall zu diesem Zeitpunkt noch an, tritt an die Stelle der Abschlussmeldung zunächst eine Fortschrittsmeldung.

Die Geschäftsleitung nimmt § 38 BSIG enger in die Pflicht, als viele Zusammenfassungen es wiedergeben. Sie setzt die Risikomanagementmaßnahmen um und überwacht ihre Umsetzung. Absatz 3 verpflichtet die Geschäftsleitung zusätzlich, selbst regelmäßig an Schulungen teilzunehmen. Einen gesetzlichen Turnus dafür gibt es nicht, aus unserer Projekterfahrung ist eine Wiederholung mindestens alle drei Jahre sinnvoll.

Fünf Maßnahmen für Ihre NIS2-Umsetzung

Wer die Anforderungen in konkrete Arbeit übersetzen will, findet hier einen Einstieg:

  1. Awareness-Training auf den Stand bringen, den KI Cyberangriffe nötig machen, mit Phishing-Simulationen statt Merkmal-Checklisten.
  2. Meldeprozess vorbereiten, mit einer Vorlage für die 24-Stunden-Meldung und benannten Vertretungen für Urlaub und Krankheit.
  3. Risikoanalyse um Szenarien ergänzen, in denen KI Cyberangriffe vorbereitet, insbesondere Social Engineering gegen Buchhaltung, Einkauf und Assistenzfunktionen.
  4. Regeln für den eigenen KI-Einsatz dokumentieren: Welche Werkzeuge sind zugelassen? Welche Daten dürfen hineingegeben werden? Wer gibt das frei?
  5. Wirksamkeit messbar machen, zum Beispiel über die Zeit bis zum Schließen bekannter Sicherheitslücken und die Meldequote in Phishing-Simulationen.

Punkt vier ist derjenige, der in vielen Unternehmen noch offen ist. Welche Daten in ein KI-Werkzeug dürfen, ist neben einer Sicherheitsfrage auch eine Datenschutzfrage. Wie sich beides zusammen regeln lässt, können Sie in unserem Beitrag KI im Unternehmen und Datenschutz nachlesen.

NIS2-Registrierung, Nachweise und Prüfungen

Betroffene Einrichtungen mussten sich bis zum 6. März 2026 über das Portal des BSI registrieren. Bis Ende Juli 2026 hat das BSI Nachmeldungen geduldet, eine gesetzliche Nachfrist war dies jedoch nicht. Wer heute noch nicht registriert ist, sollte das kurzfristig nachholen und die Verzögerung dokumentieren. Was in dieser Lage sinnvollerweise zuerst passieren sollte, steht in unserem Beitrag dazu, warum viele Unternehmen noch zögern.

Wie viele Unternehmen betroffen sind, steht noch nicht endgültig fest. Das BSI geht von rund 29.500 Unternehmen und Institutionen aus, das Bundesinnenministerium lässt diese Zahl derzeit vom Statistischen Bundesamt überprüfen. Der Fachpresse zufolge waren zum 31. Juli 2026 18.845 Einrichtungen registriert, davon 6.490 besonders wichtige und 12.355 wichtige. Zwischen der Erwartung und dem Registrierungsstand liegt also eine erhebliche Lücke.

Beim Nachweis lohnt eine Unterscheidung, die häufig untergeht. Einen festen Zyklus gibt es nur für Betreiber kritischer Anlagen. Sie müssen dem BSI nach § 39 BSIG alle drei Jahre nachweisen, dass sie die Risikomanagementmaßnahmen aus § 30 und die besonderen Anforderungen an kritische Anlagen aus § 31 erfüllen, und zwar durch Sicherheitsaudits, Prüfungen oder Zertifizierungen. Aufgedeckte Mängel gehen mit, das BSI kann einen Plan zur Behebung verlangen.

Für alle übrigen Einrichtungen gilt kein Turnus. Das BSI kann Nachweise im Rahmen der Aufsicht anfordern, und angefordert wird dann der Stand, der zu diesem Zeitpunkt dokumentiert ist. Nachträglich lässt sich das nicht herstellen. Mit ersten systematischen Prüfungen durch das BSI wird ab 2027 gerechnet.

Zur Einordnung der Sanktionen, weil dazu viel Halbes im Umlauf ist: § 65 BSIG staffelt die Bußgeldrahmen nach Verstoß. Der obere Rahmen liegt bei 10 Millionen Euro für besonders wichtige und bei 7 Millionen Euro für wichtige Einrichtungen. Die häufig zitierte Umsatzvariante von 2 bzw. 1,4 Prozent greift nach den Absätzen 6 und 7 nur bei einem weltweiten Gesamtumsatz über 500 Millionen Euro und nur für bestimmte Verstöße. Ein „je nachdem, welcher Betrag höher ist“ kennt das BSIG, anders als die Richtlinie, nicht.

Für den Mittelstand entscheidet sich in der Praxis deshalb wenig an der Höhe des Rahmens. Es entscheidet sich daran, ob Sie im Fall einer Anfrage belegen können, was Sie getan haben. Wer seine Risikobewertungen, Maßnahmenentscheidungen, Reviews und Schulungsnachweise festhält, beantwortet eine Aufsichtsanfrage in Tagen. Wer die Nachweise erst zusammensuchen muss, ist Wochen damit beschäftigt und hat für die Zwischenzeit keine belastbare Aussage. Das ist der Aufwand, der sich durch Dokumentation vermeiden lässt, und es ist der Punkt, an dem eine gute Umsetzung sonst schwer belegbar bleibt.

Wie die SAVISCON bei der NIS2-Umsetzung unterstützt

Wenn KI Cyberangriffe beschleunigt, verkürzt sich die Zeit, die für eine Reaktion bleibt. Ein Informationssicherheits-Managementsystem, das über Excel-Tabellen und SharePoint-Ordner verteilt liegt, erfüllt die Dokumentations- und Reviewpflichten aus NIS2 nur mit hohem manuellem Aufwand. Das GRC-COCKPIT bündelt Risikobewertung, Maßnahmenverfolgung, Policies und Reporting in einer Oberfläche, sodass Freigaben und Fortschritte nachvollziehbar bleiben. Wer erst wissen will, wo er steht, findet im NIS2-Assessment der SAVISCON eine Erhebung zum Festpreis, aus der die nächsten Schritte hervorgehen.

Wenn Sie einen strukturierten Einstieg suchen: Der NIS2 Kickstart ist ein vorkonfiguriertes Datenpaket für das GRC-COCKPIT mit 33 bewerteten Risiken und 30 SOLL-Maßnahmen zur Risikominimierung. Sie starten hier Ihre NIS2-Umsetzung nicht bei null.

Dieser Beitrag wurde teilweise mit Unterstützung von KI erstellt und redaktionell überarbeitet.

Cyberangriffe 2026: Zahlen, Wege und was jetzt zählt

Wer die Bedrohungslage durch Cyberangriffe einschätzen will, muss zwei Arten von Quellen unterscheiden. Die großen Jahresberichte von BSI, BKA und ENISA beschreiben jeweils das vergangene Jahr, also das Jahr 2025. Dennoch lassen sich hieraus aktuelle Trends für dieses Jahr ableiten. Das laufende Bild liefert der Monatsbericht zur IT-Sicherheitslage des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), zuletzt für den Berichtszeitraum Juni 2026. Für Unternehmen, die unter das NIS2-Umsetzungsgesetz fallen, ist das keine Statistik zur Kenntnisnahme. Seit dem 6. Dezember 2025 müssen sie ihre Maßnahmen an der tatsächlichen Risikolage ausrichten und diese Ausrichtung belegen können.

Cyberangriffe 2026: Was die laufenden Zahlen zeigen

Der BSI-Monatsbericht für Juni 2026 zählt rund 7,42 Millionen neue Schadprogramm-Varianten, im Schnitt 247.000 pro Tag und damit 15 Prozent weniger als im Mai. Im Juni 2025 waren es noch 9,5 Millionen. Die reine Menge an Schadsoftware, mit der Cyberangriffe vorbereitet werden, ist also rückläufig.

Die Angriffsfläche entwickelt sich gegenläufig. Die Zahl der bekannt gewordenen Schwachstellen stieg von 10.702 im vierten Quartal 2025 auf 10.806 im ersten Quartal 2026. Bei Überlastungsangriffen fällt die Entwicklung deutlicher aus: Der BSI-Index für DDoS-Angriffe lag im Juni 2026 bei 320 Punkten, elf Prozent über dem Vormonat und steigt seit Februar 2026 spürbar an. Das BSI bewertet die Lage als sehr bedrohlich.

Am deutlichsten zeigt sich das bei der Schadwirkung. Der BSI-Index für mutmaßlich Geschädigte aus Deutschland auf sogenannten Leak-Seiten stieg von 268 Punkten im ersten Quartal 2026 auf 359 Punkte im zweiten Quartal, ein Plus von 34 Prozent. Cyberangriffe werden also nicht zahlreicher, sondern in ihrer Wirkung härter.

Was die Jahresberichte aus 2025 beitragen

Die Jahresberichte ordnen Cyberangriffe in längere Entwicklungen ein, die reine Monatszahlen nicht zeigen. Entscheidend ist: Sie beschreiben das Vorjahr, nicht das laufende Jahr.

Das Bundeskriminalamt hat im Bundeslagebild Cybercrime 2025, veröffentlicht am 12. Mai 2026, für das Berichtsjahr 2025 insgesamt 333.922 Cybercrime-Fälle erfasst, davon 126.034 Inlandstaten und 207.888 Taten mit Auslandsbezug. Der BSI-Lagebericht 2025 vom 11. November 2025 deckt den Zeitraum Juli 2024 bis Juni 2025 ab und nennt durchschnittlich 119 neue Schwachstellen pro Tag, ein Plus von 24 Prozent. Der ENISA Threat Landscape 2025 wertet für denselben Zeitraum 4.875 Vorfälle in der EU aus, mit der öffentlichen Verwaltung als am häufigsten betroffenem Sektor (63,1 Prozent).

Den wirtschaftlichen Schaden beziffert die Bitkom-Studie Wirtschaftsschutz 2025 auf 289,2 Milliarden Euro für Diebstahl, Spionage und Sabotage zusammen, davon rund 202,4 Milliarden Euro allein durch Cyberangriffe. 87 Prozent der befragten Unternehmen waren betroffen. Eine neuere Erhebung liegt nicht vor.

Ransomware bleibt teuer, der Druck verlagert sich

Ransomware bleibt die Form der Cyberangriffe mit dem größten Schadenspotenzial für einzelne Unternehmen. Das BKA zählt für 2025 insgesamt 1.041 angezeigte Fälle, ein Zuwachs von zehn Prozent. Die Verteilung der Betroffenen ist eindeutig:

  • 96 Prozent der Betroffenen waren Unternehmen und Behörden
  • rund 90 Prozent davon kleine und mittlere Unternehmen
  • nur 7 Prozent der Betroffenen zahlten Lösegeld

Die gesunkene Zahlungsbereitschaft hat eine Nebenwirkung. Wenn Verschlüsselung allein nicht mehr zahlt, verschieben Angreifer den Druck auf die Veröffentlichung der Daten. Genau das zeigt der gestiegene Leak-Index. Cyberangriffe enden damit immer häufiger nicht mit der Verschlüsselung, sondern mit dem Datenabfluss. Die Meldepflicht gegenüber der Aufsicht bleibt in beiden Fällen bestehen.

Die Wege, über die Cyberangriffe beginnen

Über alle Berichte hinweg wiederholen sich fünf Einstiegspunkte:

  • Phishing und Identitätsmissbrauch, sprachlich unauffälliger als noch vor zwei Jahren
  • Ungepatchte Systeme mit Internetzugang, deren Zahl auch 2026 weiter steigt
  • IT-Dienstleister und Lieferanten mit administrativem Zugang zu fremden Systemen
  • Unzureichend gesicherte IoT-Geräte, in Deutschland dominiert vom Botnetz Badbox
  • Überlastungsangriffe als Begleitung oder Ablenkung, seit Februar 2026 mit steigender Tendenz

Zwei Punkte haben hierbei eine eigene Dynamik. Laut Einschätzung des BKA senken frei verfügbare Sprachmodelle den Aufwand für Phishing-Kampagnen. Eine gemessene Größe ist dies jedoch nicht, denn die Fallstatistik kennt kein Merkmal für den Einsatz von KI. Der Zugang über Dienstleister verlagert das Risiko zudem aus der IT-Abteilung heraus in Einkauf und Vertragsmanagement.

Was die Bedrohungslage für die NIS2 Anforderungen bedeutet

Die Pflichten aus § 30 BSIG lesen sich anders, wenn die Lagezahlen daneben liegen. Risikomanagement, Angriffserkennung, Business Continuity, Lieferkettensicherheit und Schulungen sind keine abstrakte Liste, sondern die Antwort auf die fünf Wege, über die Cyberangriffe beginnen. Das BSI verlangt geeignete, verhältnismäßige und wirksame Maßnahmen und deren Dokumentation. Verhältnismäßig heißt: gemessen an der Risikolage.

Bei einem erheblichen Sicherheitsvorfall gelten drei Fristen: 24 Stunden für die Erstmeldung, 72 Stunden für die Meldung mit erster Bewertung, ein Monat für die Abschlussmeldung. Wer bei einem Ransomware-Vorfall am Wochenende erst Zuständigkeiten klären muss, verliert die erste Frist.

Wie weit die Umsetzung ist, zeigt die offizielle Statistik des BSI. Zum 30. Juni 2026 waren 17.945 NIS-2-Registrierungen erfasst, darunter 11.501 wichtige und 6.215 besonders wichtige Einrichtungen. Über das Portal gingen 692 Erstmeldungen und insgesamt 1.659 Meldungen ein. Die gesetzliche Registrierungsfrist endete am 6. März 2026, die vom BSI eingeräumte Nachfrist bis zum 31. Juli 2026 ist ebenfalls verstrichen. Was Unternehmen tun können, die die NIS2-Frist versäumt haben, hat die SAVISCON in einem eigenen Beitrag zusammengestellt.

Fünf Punkte, die aus der aktuellen Lage folgen

Aus dem Lagebild der Cyberangriffe lassen sich Prioritäten ableiten, die ohne großes Vorprojekt umsetzbar sind:

  1. Angriffsfläche inventarisieren: Welche Systeme sind aus dem Internet erreichbar, wer betreibt sie, wann wurden sie zuletzt aktualisiert?
  2. Patch-Zeiten messen statt Patch-Prozesse beschreiben. Die Zeit bis zur Schließung einer Schwachstelle ist eine belastbare Kennzahl.
  3. Wiederanlauf üben statt nur Backups anlegen. Getestet wird die Wiederherstellung.
  4. Meldeprozess vorbereiten, mit benannter Kontaktstelle, Vertretungsregelung für Wochenenden und fertiger Meldevorlage.
  5. Zugänge von Dienstleistern prüfen: Wer hat administrative Rechte, seit wann, und wird das nachgehalten?

Der Punkt, an dem Projekte hängen bleiben, ist selten die Auswahl der Maßnahmen, sondern der Nachweis, dass sie laufen. Ohne festgehaltene Entscheidungen, Reviews und Termine bleibt auch eine gute Umsetzung schwer belegbar.

Der Punkt, an dem Projekte hängen bleiben, ist selten die Auswahl der Maßnahmen, sondern der Nachweis, dass sie laufen. Ohne festgehaltene Entscheidungen, Reviews und Termine bleibt auch eine gute Umsetzung schwer belegbar.

Wie die SAVISCON Sie unterstützt

Wer die Bedrohungslage in konkrete Steuerung übersetzen will, braucht Risikobewertung, Maßnahmen und Nachweis an einer Stelle. Das GRC-COCKPIT führt Risikobewertung, Maßnahmenverfolgung, Richtlinien und Reporting in einer Oberfläche zusammen. Freigaben und Änderungen bleiben nachvollziehbar, der Status für die Geschäftsführung entsteht aus den laufenden Daten. Ergänzend führt die SAVISCON auf Wunsch ein NIS2-Assessment zum Festpreis durch, welches den Ist-Stand gegen das BSIG abgleicht.

Sie möchten schnellstmöglich mit der Umsetzung von NIS2 starten? Der NIS2-Kickstart im GRC-COCKPIT liefert Ihnen einen Einstieg, mit dem Sie nicht bei null beginnen.

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NIS2 mit Excel: Wann die Tabelle nicht mehr reicht

Die meisten NIS2-Projekte im Mittelstand beginnen in einer Tabelle. Das ist kein Fehler, sondern der schnellste Weg zu einem ersten Überblick: Wer NIS2 mit Excel startet, hat nach zwei Wochen eine Asset-Liste, eine Gap-Analyse und eine Reihenfolge, in der gearbeitet wird. Der Bruch kommt später, mit den Anforderungen des Gesetzes: Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beziffert die Zahl der registrierungspflichtigen Unternehmen und Einrichtungen der Bundesverwaltung auf etwa 29.500. Für sie gilt das NIS2-Umsetzungsgesetz seit dem 6. Dezember 2025 und es verlangt keinen Projektabschluss, sondern eine dauerhafte NIS2 Nachweispflicht: einen Zustand, der jederzeit belegbar bleibt.

NIS2 mit Excel: Wofür die Tabelle reicht

Am Anfang eines NIS2-Projekts geht es um eine Momentaufnahme: Wo stehen wir, was fehlt, was kostet es? Auf diese Fragen liefert NIS2 mit Excel schnell brauchbare Antworten, ohne Einführungsprojekt und für jeden im Unternehmen lesbar.

Vier Aufgaben lassen sich sauber in Excel erledigen:

  • Die Betroffenheitsprüfung samt Begründung dokumentieren
  • Ein erstes Asset-Inventar aufbauen, Aufwand rund 20 bis 40 Stunden
  • Eine Gap-Analyse gegen die Anforderungsbereiche führen, je Bereich mit Ist-Stand, Lücke, Kritikalität und geschätztem Aufwand
  • Eine Roadmap mit Prioritäten, Verantwortlichen und Terminen ableiten

Auch Word hat hier seinen Platz. Eine Informationssicherheitsleitlinie als Word-Dokument ist unproblematisch, solange erkennbar bleibt, welche Fassung gilt und wer sie freigegeben hat. Die erste Risikoanalyse kostet ohne bestehendes Managementsystem 40 bis 80 Stunden. Diese Zeit geht in die Inhalte, nicht in die Werkzeugauswahl. In dieser Phase ist NIS2 mit Excel eine vernünftige Entscheidung.

Der Punkt, an dem NIS2 die Tabelle überholt

Die Pflichten stehen in § 30 Absatz 2 BSIG, den das NIS2-Umsetzungsgesetz eingeführt hat. Das BSI formuliert die Kernanforderung so: Unternehmen sind verpflichtet, geeignete, verhältnismäßige und wirksame technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen und zu dokumentieren.

Wirksam heißt, dass die Wirksamkeit der Maßnahmen regelmäßig bewertet werden muss; sie ist einer der zehn Mindestbereiche des Gesetzes. Dokumentieren heißt, dass der Nachweis nicht im Ergebnis liegt, sondern im Weg dorthin. Die Verantwortung für Umsetzung und Überwachung liegt laut BSI bei der Geschäftsleitung.

Damit verschiebt sich die Aufgabe. Aus einer Liste, die abgearbeitet wird, wird ein Regelkreis, der laufen muss. Eine Tabelle kann einen Zustand abbilden. Einen Prozess kann sie nicht führen. Das ist der eigentliche Einwand gegen NIS2 mit Excel: nicht die Datei selbst, sondern der fehlende Regelkreis um sie herum.

Sechs Bruchstellen bei NIS2 mit Excel

Wer NIS2 mit Excel dauerhaft führt, stößt an immer dieselben Stellen.

Keine Versionierung, kein Audit-Trail

Wer hat wann welche Risikobewertung geändert, und mit welcher Begründung? In der Tabelle steht am Ende nur das Ergebnis. Bei einer Prüfung ist die Frage nach dem Weg dorthin Standard. Dem BSI stehen dafür regelmäßige Berichterstattung, Audits und unangekündigte Vor-Ort-Kontrollen zur Verfügung.

Verantwortlichkeiten ohne Verbindlichkeit

In der Spalte „Verantwortlich“ steht ein Name. Ob die Person davon weiß, ob sie die Aufgabe angenommen hat und was bei einem Personalwechsel passiert, steht dort nicht. Aufgaben ohne Zusage und ohne Eskalationsweg bleiben liegen.

Fristen, an die niemand erinnert

NIS2 arbeitet mit Wiederholungen. Interne Audits sind mindestens jährlich fällig, Management-Reviews quartalsweise empfohlen, die Risikoanalyse mindestens jährlich zu aktualisieren, Zugriffsrechte quartalsweise zu prüfen. Eine Tabelle erinnert an keinen dieser Termine. Die Wiedervorlagen liegen in den Kalendern einzelner Personen, und dort enden sie auch.

Doppelpflege über drei Listen

Assets, Risiken und Maßnahmen hängen zusammen: Ein Asset trägt Risiken, ein Risiko wird durch Maßnahmen behandelt, eine Maßnahme braucht ihre Begründung aus dem Risiko. In getrennten Dateien muss jede Änderung an drei Stellen nachgezogen werden. Nach einigen Monaten weichen die Listen voneinander ab, und es ist nicht mehr entscheidbar, welche stimmt.

Meldepflicht unter Zeitdruck

Bei einem erheblichen Sicherheitsvorfall gelten die drei Meldefristen des BSI: 24 Stunden für die Erstmeldung, 72 Stunden für die Meldung mit erster Bewertung, 30 Tage für die Abschlussmeldung. Wird ein Vorfall am Samstagabend entdeckt, läuft die erste Frist am Sonntagabend ab. In diesen Stunden entscheidet sich, ob die betroffenen Systeme, die Kontaktstelle und die Meldevorlage auffindbar sind oder erst zusammengesucht werden.

Bericht an die Leitung

Die Geschäftsleitung muss Maßnahmen billigen und die Umsetzung überwachen. Dafür braucht sie einen Status, der nicht aus vier Dateien zusammengerechnet werden muss. Wo der Bericht Handarbeit ist, entsteht er selten. Und ein Projekt, nach dem die Geschäftsführung nicht mehr fragt, schläft ein.

Als siebte Bruchstelle kommt die Lieferkette hinzu, weil Bewertungen von Lieferanten und Dienstleistern wiederholt und belegt werden müssen. Wie sich das Lieferkettenrisiko unter NIS2 steuern lässt, behandelt ein eigener Beitrag im SAVISCON-Blog.

Fünf Fragen, die den Kipppunkt zeigen

Ob NIS2 mit Excel bei Ihnen noch trägt, klärt sich an fünf Fragen:

  1. Können Sie zu einer Maßnahme sagen, wer sie wann freigegeben hat, ohne jemanden zu fragen?
  2. Wissen Sie heute, welche Reviews in den nächsten 30 Tagen fällig sind?
  3. Ist jedem hoch bewerteten Risiko eine Maßnahme zugewiesen, mit Termin und Verantwortlichem?
  4. Könnten Sie in zwei Stunden einen belastbaren Statusbericht für die Geschäftsführung erzeugen?
  5. Ist die Risikobewertung von vor zwölf Monaten heute noch nachvollziehbar?

Zweimal Nein ist ein Signal, dreimal Nein ein Befund. Ein in Tabellen geführtes Managementsystem ist nach etwa einem Jahr veraltet, weil seine Pflege ohne Erinnerungen und Freigabewege an einzelnen Personen hängt.

Von der Pflichtliste zur Steuerungsaufgabe

NIS2 als Compliance-Pflicht abzuarbeiten gehört zu den häufigsten Missverständnissen bei NIS2 und führt zu einem Ordner, der einmal vollständig war. NIS2 als Steuerungsaufgabe zu führen heißt, vier Dinge dauerhaft zu betreiben:

  • Einen Regelkreis aus Planen, Umsetzen, Prüfen und Anpassen, nicht nur die ersten zwei Schritte
  • Einen festen Berichtsrhythmus an die Geschäftsführung, monatlich statt jährlich
  • Nachweise, die im Moment ihrer Entstehung festgehalten werden und nicht rückwirkend
  • Eine Stelle, die Änderungen aufnimmt: neue Systeme, neue Prozesse, neue Dienstleister

Die Kostenfrage lässt sich dabei rechnen. Eine ISMS- oder GRC-Software liegt bei 5.000 bis 30.000 Euro pro Jahr, ein externer Berater bei 1.200 bis 1.800 Euro pro Tag. Wer die Pflege manuell leistet, zahlt sie in Arbeitszeit: Ein internes Audit bindet 16 bis 40 Stunden im Jahr, die Prüfung von Zugriffsrechten 8 bis 16 Stunden pro Quartal.

Mit ersten systematischen BSI-Prüfungen wird ab 2027 gerechnet. Bis dahin entscheidet sich, ob im Unternehmen eine Historie entstanden ist oder eine Tabelle. NIS2 mit Excel zu starten ist vertretbar. NIS2 mit Excel zu steuern ist es nicht.

Wie die SAVISCON unterstützt

Das GRC-COCKPIT führt Risikobewertung, Maßnahmenverfolgung, Richtlinien und Reporting in einer Oberfläche zusammen. Freigaben, Änderungen und Wiedervorlagen bleiben nachvollziehbar, der Status für die Geschäftsführung entsteht aus den laufenden Daten. Wer NIS2 mit Excel begonnen hat, fängt dabei nicht neu an: Asset-Listen, Risikobewertungen und Maßnahmen lassen sich übernehmen. Wer vorher wissen will, wo das eigene Unternehmen steht, kann mit der SAVISCON ein NIS2-Assessment zum Festpreis durchführen.

Sie haben mit der NIS2 Umsetzung noch nicht begonnen? Mit dem NIS2 Kickstart beginnen Sie nicht bei 0.

Dieser Beitrag wurde teilweise mit Unterstützung von KI erstellt und redaktionell überarbeitet.

NIS2 Missverständnisse: Was Unternehmen wirklich wissen müssen

Seit dem 6. Dezember 2025 ist das NIS2-Umsetzungsgesetz in Deutschland geltendes Recht, ohne Übergangsfrist. Trotzdem herrscht in vielen kleinen und mittleren Unternehmen weiterhin Unklarheit darüber, wer betroffen ist und was zu tun ist. Diese Unsicherheit hat einen Namen: NIS2 Missverständnisse. Aussagen wie „Das betrifft nur große Konzerne“ oder „Das ist Sache der IT“ halten sich hartnäckig, obwohl sie rechtlich nicht zutreffen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat diesem Problem im Frühjahr 2026 sogar eine eigene Kampagne unter dem Titel „NIS-Verständnis statt Missverständnis“ gewidmet. Wir ordnen die wichtigsten NIS2 Missverständnisse für Sie ein.

Diese sechs NIS2 Missverständnisse begegnen uns in Beratungsgesprächen immer wieder, und jedes davon kann im Ernstfall teuer werden.

„Das betrifft nur kritische Infrastruktur“

Die NIS2-Richtlinie reguliert insgesamt 18 Sektoren, davon 11 als „essential“ (kritisch) und 7 als „important“ (wichtig) eingestuft. Zu den wichtigen Sektoren zählen unter anderem Post und Kurier, Chemikalien, Ernährung sowie das verarbeitende Gewerbe und die Herstellung, also klassische Mittelstandsbranchen ohne KRITIS-Charakter. Das BSI stellt in seiner Kampagne ausdrücklich klar, dass die Regulierung deutlich über den Kreis der kritischen Infrastruktur hinausgeht.

„Nur Konzerne sind betroffen“

NIS2 setzt bei der Unternehmensgröße an, nicht beim Bekanntheitsgrad. Als „wichtige Einrichtung“ gilt bereits, wer 50 bis 250 Mitarbeitende beschäftigt oder einen Jahresumsatz von 10 bis 50 Millionen Euro erzielt. Für „besonders wichtige Einrichtungen“ liegt die Schwelle bei über 250 Mitarbeitenden oder mindestens 50 Millionen Euro Umsatz. Ein Betrieb mit 60 Beschäftigten kann damit bereits in der Pflicht stehen, auch ohne Konzernstruktur im Hintergrund.

„Mitarbeiterzahl und Umsatz müssen beide über der Schwelle liegen“

Ein Detail, das häufig übersehen wird: Die Kriterien Mitarbeiterzahl und Umsatz beziehungsweise Bilanzsumme gelten alternativ, nicht kumulativ. Es reicht, wenn eines der beiden Merkmale erfüllt ist. Solche NIS2 Missverständnisse rund um Schwellenwerte führen in der Praxis häufig zu einer falschen Selbsteinschätzung. Wer die eigene Betroffenheit prüft, sollte deshalb beide Werte einzeln betrachten und nicht nur auf einen davon schauen.

„Das übernimmt die IT-Abteilung“

Nach dem NIS2-Umsetzungsgesetz müssen Geschäftsleitungen die Risikomanagementmaßnahmen ihres Unternehmens selbst billigen, ihre Umsetzung überwachen und sich regelmäßig zu Cybersicherheit schulen lassen, empfohlen mindestens alle drei Jahre. Bei Verstößen greift zudem eine persönliche Haftung der Geschäftsleitung. Cybersicherheit ist damit Chefsache und keine reine IT-Angelegenheit, wie es auch das BSI in seiner Übersicht zu NIS-2-regulierten Unternehmen betont.

„Als Zulieferer sind wir nicht direkt betroffen“

NIS2 verlangt von betroffenen Unternehmen, auch die Cybersicherheit ihrer Lieferkette zu prüfen und in ihr Risikomanagement einzubeziehen. Gerade bei Lieferketten entstehen viele NIS2 Missverständnisse, weil Zulieferer sich fälschlicherweise außen vor sehen. Wer als Zulieferer oder Dienstleister für ein NIS2-pflichtiges Unternehmen arbeitet, bekommt entsprechende Anforderungen dadurch oft vertraglich weitergereicht, unabhängig von der eigenen formalen Einstufung. Ein Blick auf die eigenen Kundenbeziehungen lohnt sich also auch dann, wenn die Größenschwellen selbst nicht erreicht werden.

„Die Frist ist ohnehin schon abgelaufen, jetzt lohnt sich nichts mehr“

Genau hier entstehen häufig weitere NIS2 Missverständnisse: Die gesetzliche Registrierungsfrist beim BSI endete bereits am 6. März 2026, und auch die vom BSI eingeräumte Nachfrist bis zum 31. Juli 2026 ist inzwischen verstrichen. Wer sich noch nicht registriert hat, sollte das schnellstmöglich nachholen, denn die inhaltlichen Pflichten aus NIS2 gelten unabhängig von der Registrierung weiter, auch nach Ablauf beider Fristen. Wer noch nicht strukturiert begonnen hat, muss deshalb trotzdem nicht bei null anfangen: Mit dem NIS2 Kickstart steht ein vorkonfiguriertes NIS2-System im GRC-COCKPIT bereit, inklusive einem Monat kostenlosem Sparring.

Was Sie jetzt tun können

Um NIS2 Missverständnisse in der eigenen Organisation zu vermeiden, ist der erste sinnvolle Schritt eine ehrliche Bestandsaufnahme: Fällt Ihr Unternehmen in einen der 18 regulierten Sektoren, und werden die Schwellenwerte bei Mitarbeiterzahl, Umsatz oder Bilanzsumme erreicht? Das BSI stellt dafür eine eigene Betroffenheitsprüfung bereit, mit der sich die eigene Einordnung in wenigen Minuten klären lässt. Unser NIS2-Whitepaper fasst Hintergründe, Pflichten und Mindestanforderungen zusammen. Für die Geschäftsführung haben wir die wichtigsten Punkte zusätzlich im NIS2-Briefing für die Geschäftsführung gebündelt, die Checkliste mit den ersten Schritten zeigt, wie die Umsetzung konkret beginnt. Wer die Anforderungen aus IT-Sicherheit, Risiko-Management und Meldeprozessen dauerhaft strukturiert abbilden möchte, findet im GRC-COCKPIT eine Software dafür. Bei Fragen zur eigenen Betroffenheit steht unser Consulting-Team für ein unverbindliches Beratungsgespräch zur Verfügung.

Dieser Beitrag wurde teilweise mit Unterstützung von KI erstellt und redaktionell überarbeitet.

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