Hinweisgebersystem
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) fordert ab Dezember 2021 ein Hinweisgebersystem.
Die EU-Whistleblower-Richtlinie 2019/1937 gilt in Deutschland seit dem 2. Juli 2023. Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden und Kommunen ab 10.000 Einwohnern sind verpflichtet, ein Hinweisgebersystem bereitzustellen.
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