Datenpannen
Ein Datenschutzverstoß passiert schneller, als man denkt. Auch wenn nicht jede Datenpanne der zuständigen Aufsichtsbehörde gemeldet werden muss (Art. 33 + 34 DSGVO), so sollte sie dennoch dokumentiert werden.
Egal, ob eine Datenpanne über das Hinweisgebersystem zu Ihnen gelangt oder sie nach Bekanntwerden von Ihnen manuell im GRC-COCKPIT erfasst wird: der Vorfall kann umfangreich dokumentiert werden.
Ergriffene Maßnahmen können verknüpft werden und auch ein Bericht (Reporting) über alle Datenpannen kann auf Wunsch erzeugt werden.
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